Die Feuerschau bearbeitet zuhanden des Gemeinderates Gesuche von Bauten, deren Beurteilung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt. Sie führt im weiteren, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die entsprechenden Bau- und Schlusskontrollen. Sie ordnet die Behebung von Mängeln an.

Die Feuerschau umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.